Festsitzende Zahnersätze
Festsitzende Zahnersatz wird an vorhandenen Zähenen befestigt, die dann zusätzlich auch die Kaukräfte des Ersatzes mittragen. Faustregel: jeder Zahn kann den Kaudruck eines weiteren Zahnes aufnehmen.
Festsitzender Zahnersatz kommt der natürlichen Situation am nächsten und is daher – anders als herausnehmbarer Zahnersatz – in der Lage, die normale Kau- und Sprechfunktion nahezu vollständig wieder herzustellen.
Brücken und Kronen haben nur ein begrenzte Verweildauer im Munde. Da zeitlebens das Zahnfleish dazu neigt, sich zurückzubilden ist der Hauptgrund für die Insuffizienz einer Krone oder Brücke darin begründet, dass der dann freiliegende Zahnhals als Prädilektionsstelle für Karies wieder zugänglich wird. Auch Zahnlockerungen können zum Verlust festsitzenden Zahnersatzes führen.
Brücken bestehen aus einem Brückenpfelier (Fixierelement) und einem Brückenkörper (Brückenglieder). Brücken können aus Metall-Keramik und Zirkon hergestellt sein und werden mit einem speziellen Zement an den entsprechend präparierten Pfeilerzähnen befestigt.
Eine teleskopierende Brücke ist zwar genau genommen als herausnehmbarer Zahnersatz zu sehen, steht von der Funktion her aber dem festsitzenden Zahnersatz näher, da diese Konstruktion einzig von den Pfeilerzähnen getragen wird und die Mundschleimhaut nicht irritiert.
Eine Klebebrücke ist in der Zahnmedizin eine Brücke, die mit einer Klebeverbindung an den Nachbarzähnen befestigt wird. Der große Vorteil dieser Art des Lückenschlusses ist, dass im Gegesatz zur konventionellen Brücke die Pfeilerzähne nicht insgesamt angeschliffen werden müssen, sondern die Brücke in der Adhäsiv-Technik befestigt wird. Insbesondere im jugendlichen Gebiss ist dieser Konstruktion – wann immer möglich – zu bevorzugen, und wenn auch nur solange bis die Zahnpulpa (das Zahnmark) nicht mehr so ausgedehnt ist. Eine Maryland-Brücke is jedoch nur zum Lückenschluss einzelner (Front)zähne geeignet, weil bei größeren Brückenkörpern die auftretenden Belastungen zu groß sind.
Die Eingliederung von Zahnkronen oder Teilkronen kann nicht ausschließlich der Prothetik zugeordnet werden. Entscheidend für die Zuordnung ist die Intention der Überkronung: Werden Zahnkronen eingegliedert, um als Pfeilerzähne dem Zahnersatz Halt zu geben oder um Zahnfehlstellungen auszugleichen oder um kosmetische Verbesserungen zu erzielen, so handelt es sich um eine protetische Maßnahme, steht jedoch die Zahnerhaltung im Vordergrund, so sind Zahnkronen zahnerhaltende Maßnahmen der konservierenden Zahnheilkunde. Natürlich können auch beide Gründe gemeinsam auftreten.